Stand: Oktober 2019
Auszug aus der Flugordnung
- Betrieb nur für Mitglieder oder mit Personen mit Kurzmitgliedschaft
- Eintrag im Flugbuch, Belegung der Frequenztafel falls nötig
- Gewichtsbeschränkung der Modelle bis 25 kg
Bitte Flugverbot am Karfreitag und am 1. November einhalten!
Aufstiegs-Zeiten:
- Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotoren
Werktage von 08:00 bis 22:00Uhr
Sonn- und Feiertage
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Sommerzeit)
(Winterzeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr) - Flugmodelle mit Turbinenantrieb
Werktage von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage
von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Sommerzeit)
(Winterzeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr)
- Zulässig ist ein Betrieb von Modellen, die einen Schallpegel
von gleichzeitig 1 Modell von 82 db(A)/25 m oder
von gleichzeitig 2 Modellen von 80db(A)/25 m oder
von gleichzeitig 3 Modellen von 78db(A)/25 m nicht überschreiten,
wenn sie durch einen Kolbenmotor angetrieben werden
oder
von gleichzeitig 1 Modell von 90db(A)/25 m oder
von gleichzeitig 2 Modellen von 90db(A)/25 m nicht überschritten
wenn sie durch ein Turbinenstrahltriebwerk angetrieben werden. - Straßen und Wege dürfen nicht unter 25 Meter Höhe überflogen werden
- Piloten haben sich während des Fluges am Rand des Flugfeldes entlang der Hecke aufzuhalten
- (Steuern von Modellen inmitten des Platzes ist verboten, außer zum Start )
- Ankündigung von Start und Landung
- Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den allgemeingültigen Vorschriften entsprechen.
- Jedes Flugmodell ab 0,25 kg muß vor Inbetriebnahme an sichtbarer Stelle mit dem Namen des Piloten und seiner Anschrift in dauerhafter und feuerfester Ausführung (z. B. Aufkleber) gekennzeichnet sein.
- Es dürfen maximal drei Flugmodelle mit Kolbenverbrennungsmotor oder maximal zwei Flugmodelle mit Turbinenantrieb gleichzeitig betrieben werden.
Gastflieger benötigen:
- eine Kurzmitgliedschaft
- einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung
- verbindliche Versicherung über ausreichende Fähigkeiten zum Steuern eines Flugmodells
gez.: Der Vorstand